Stellenmeldepflicht
Seit dem 1. Juli 2018 gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit. Was bedeutet das für Sie als Unternehmen? Sie sind verpflichtet, dem RAV Stellen in Berufsarten mit schweizweit mind. 5% Arbeitslosigkeit zu melden. Wird dies nicht eingehalten, drohen Ihnen hohe Geldbussen. Ist Ihre Stelle nun davon betroffen oder nicht? Wie ist das Vorgehen?
Das Gute daran: Wir machen das für Sie!
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Vakanz meldepflichtig ist oder nicht. Falls sie meldepflichtig ist, übernehmen wir die Übermittlung an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Auch die weitere Koordination und Abwicklung sowie die Prüfung von Bewerberdossiers, welche über das RAV eingereicht werden, erledigen wir für Sie. Hat es passende Kandidatinnen oder Kandidaten darunter, werden wir Ihnen diese präsentieren und Sie entscheiden, ob Sie eine Person kennenlernen möchten oder nicht.